WO ALLES FÜR UNSERE GÄSTE IST - Babyfreundliche UnterkünfteEinige Informationen zu unseren Unterkünften

Apartment in ZamárdibanWillkommen auf unserer Webseite!

Das Fullhouse Apartmanház ist eine babyfreundliche Unterkunft am Südufer des Plattensees, in der ruhigen und friedlichen Wohngegend Zamárdi, die im Juni 2018 übergeben wurde. Im Haus erwarten unsere Gäste zwei unabhängige, unabhängige Appartements (identisch in Grundriss und Ausstattung), die jeweils eine komfortable Unterkunft für 4+2 Personen, also insgesamt 12 Personen, bieten. Die Wohnungen verfügen über 2-2 Schlafzimmer, 2-2 Badezimmer, ein ausziehbares Zweiersofa im Wohnzimmer (kostenlos nutzbar für 4-12 Jahre), ausgestattete Wohnküche (Geschirrspüler, Elektroherd, großes Kühlschrank, Mikrowelle, Koch- und Serviergeschirr, Grundgewürze), unsere Unterkunft ist klimatisiert und beheizt. Wir stellen Hochstühle, Badewannen und Kinderbetten für Babys zur Verfügung (kostenlos für 0-3-Jährige).... Weiterlesen

_Éva Földesi_ [Inhaberin]

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Jakuzzi, Fűtött Medence, Kiadó ApartmanTeljesen felszerelt apartman

 

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Fullhouse Apartmenthaus - Hausordnung

Allgemeine Regeln




  • Die Wohnung kann am Anreisetag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt werden. Sie können zwischen „früherer Anreise“ ab 11:00 Uhr (10.000 HUF/Wohnung) und „späterer Abreise“ bis 14:00 Uhr (15.000 HUF/Wohnung) wählen.
  • Bei der An- und Abreise ist der Eigentümer oder sein Vertreter anwesend und übergibt bzw. übernimmt persönlich die Unterkunft
  • Bitte schützen Sie die Ausstattung und die Einrichtung der Wohnung und nutzen Sie diese bestimmungsgemäß! Das Mitnehmen der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der Räume aus dem Haus ist verboten!
  • Bei der Abreise hat der Gast im Falle eines eventuellen Schadens die dadurch entstehenden Kosten vor Ort zu erstatten.
  • In jedem Haushalt, auch in Wohnungen, kann es passieren, dass etwas schiefgeht oder kaputtgeht, ohne dass der Gast dafür verantwortlich ist. Um größeren Schaden zu vermeiden, melden Sie uns diesen bitte!
  • Die Apartments verfügen über eine gut ausgestattete Küche, in der Sie einfache Mahlzeiten zubereiten können. Bitte legen Sie keine metallhaltigen Gegenstände in den Mikrowellenherd.
  • Die Gäste erhalten die Apartments sauber und ordentlich. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche kann eine Reinigung mit Wechsel der Bettwäsche und Handtücher angefragt werden.
  • Bitte hinterlassen Sie Kessel und Grill nach Gebrauch sauber, Brennholz stellen wir zur Verfügung!
  • Die Nutzung des Spielplatzes, des Trampolins und des Sand-Beachvolleyballplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Pool und der Whirlpool können saisonal genutzt werden. Die Bedingungen hierfür finden Sie in einer separaten Richtlinie.
  • Der Müll wird selektiv gesammelt, werfen Sie ihn also bitte an die richtige Stelle.
  • Schalten Sie beim Verlassen der Wohnung immer Wasser, Strom und Klimaanlage ab, schließen und sichern Sie die Pool- und Whirlpoolabdeckungen und rollen Sie die Sonnenschirme auf!
  • Der Aufenthalt in der Unterkunft ist nur registrierten Gästen gestattet. Bitte informieren Sie die Ankunft der Besucher im Voraus.
  • Haustiere können nicht in den Unterkunftsbereich mitgebracht werden.
  • WLAN kann im Unterkunftsbereich kostenfrei genutzt werden, der in den Apartments angebrachte QR-Code hilft beim Verbindungsaufbau.
  • Gemäß der geltenden Gesetzgebung müssen alle Gäste, die Beherbergungsdienstleistungen in Ungarn in Anspruch nehmen, ab dem 1. September 2021 ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über das Dokumentenlesegerät des Beherbergungsbetriebes in der Beherbergungsverwaltungssoftware erfassen und diese dann an übertragen einen Speicherort, die Guest Information Closed Database (VIZA).
  • Zur Personen- und Sachsicherheit der Gäste sind im Bereich der Wohnung 6 Kameras angebracht, die Bilder aufzeichnen und speichern. Auf die Kameraüberwachung wird durch das Piktogramm und den Warntext hingewiesen. Zweck der Kameraüberwachung ist der Schutz des Eigentums, d. h. der Schutz von Vermögenswerten, die bedeutende Werte darstellen, sowie der persönlichen Werte der Gäste, insbesondere die Aufdeckung von Verstößen, die Verfolgung der Täter und die Verhinderung dieser Rechtswidrigkeiten Auf andere Weise ist die Feststellung von Taten nicht möglich und ihr Beweis kann auch auf keinem anderen Wege erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Datenverwaltung ist Ihre freiwillige Einwilligung. Wenn Sie trotz der Warnung den überwachten Bereich des Fullhouse Apartmanház betreten, gilt Ihr Einverständnis zur Aufnahme von Bildern als erteilt. Bitte nehmen Sie nicht teil, wenn Sie dem nicht zustimmen möchten. Das Kamerasystem arbeitet in einem geschlossenen Kettennetzwerk, 24/7, d. h. im Dauerbetrieb, die Speicherdauer der aufgezeichneten Aufnahmen beträgt 48 Stunden. Weitere Informationen zur Datenverwaltung im Zusammenhang mit dem Kamerasystem können Sie bei der Buchung der Unterkunft anfordern.
  • Bitte schließen Sie nach Möglichkeit das Eingangstor, im Unterkunftsbereich gelten die aktuellen KRESZ-Regeln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Berücksichtigen Sie bei der Einfahrt das Hinweisschild über dem Einfahrtstor, dementsprechend beträgt die Höhenbegrenzung 2,6 m. Im Bereich zwischen den beiden Wohnhäusern besteht Parkverbot!
  • Das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer im Gebäude ist strengstens VERBOTEN! Um die Sauberkeit zu gewährleisten, bitten wir unsere rauchenden Gäste respektvoll, Zigaretten nicht auf dem Parkplatz und im gesamten Bereich des Apartmentgebäudes zu verteilen, sondern einzusammeln und in die Mülltonnen zu werfen.
  • Die Gesamtbuchungsgebühr bezieht sich auf die Anzahl der im Voraus gebuchten Tage. Für den Fall, dass Ihr Aufenthalt hier vorzeitig abgebrochen wird, können wir kein Geld zurückerstatten.
  • Bitte unterlassen Sie aus Rücksicht auf die Ruheverbot und unsere Nachbarn lärmende Aktivitäten!
  • Es ist verboten, Audiogeräte jeglicher Art (z. B. Soundsystem) im Freien zu betreiben!

  • Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, Gäste, die sich anstößig verhalten und sich nicht an die Hausordnung halten, nicht aufzunehmen oder zum sofortigen Verlassen der Unterkunft aufzufordern.
  • Unsere Apartments sind Selbstversorger-Apartments, eine Verpflegung können wir nicht anbieten. Allgemein vorhanden: Toilettenpapier, Flüssigseife, Spülmittel, Spülschwamm, Küchentuch, Spültablette, Grundgewürze, Nespresso-Kaffeemaschine (Kapsel kann separat bestellt werden), Haartrockner, Bügeleisen, Bettwäsche, Handtuch , Badezimmerhandtuch, Steckdose, Trockner. Sie werden während Ihres Aufenthalts hier für Ihren Bedarf sorgen.
  • Der 24-Stunden-Notdienst ist unter folgender Telefonnummer erreichbar:

    Éva Földesi +36 30 239 4572

  • Vor der Buchung einer Unterkunft hat der Gast die Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.

Habt eine schöne Pause!

Firma „Eva Földesi“ (Privatperson mit Steuernummer)
Fullhouse Apartmenthaus
Datenschutz-Bestimmungen
Gültig ab: 01.01.2019.

1.
„Eva Földesi – Privatperson mit Steuernummer“ (im Folgenden: Datenmanagerin) legt bei ihrer Tätigkeit besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten, die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine sichere und faire Datenverwaltung.

Informationen des Datenverantwortlichen: Firmenname: „Eva Földesi – Fullhouse Apartment House
Privatperson mit Steuernummer“.
Hauptsitz: 8621 Zamárdi Rétföldi utca 46/B.
Steuernummer: 75902203-1-34
NTAK-Registrierungsnummer: MA23079655

Basierend auf der Meldung an die Nationale Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde, die Datenschutz-Registrierungs-Identifikationsnummer des Datenverantwortlichen: „Benachrichtigung in Bearbeitung“.
Der Datenverantwortliche behandelt die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in jedem Fall in Übereinstimmung mit den geltenden ungarischen und europäischen Rechtsvorschriften und ethischen Erwartungen und ergreift in allen Fällen die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße sichere Datenverwaltung erforderlich sind.
Diese Verordnung wurde unter Berücksichtigung der folgenden geltenden Gesetze erstellt:

- Jahr CXIX. FERNSEHER. Namen und zum Zweck der Forschung und der direkten Geschäftsakquise
zur Verwaltung von Wohnadressendaten

- Jahr CVIII. FERNSEHER. E-Commerce-Dienste sowie Informationen
zu einigen Fragen gesellschaftsbezogener Dienstleistungen

- Jahr XLVIII. FERNSEHER. über die Rahmenbedingungen und gewisse Grenzen wirtschaftlicher Werbetätigkeit

- Jahr CXII. tv zum Recht auf Selbstbestimmung und Informationsfreiheit

- Verordnung 2016/679/EU (27. April 2016) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Verordnung 95/46/EG, Der Datenverantwortliche verpflichtet sich, diese Vorschriften einseitig einzuhalten, und fordert – in einer auf seiner Website verfügbaren Mitteilung –, dass auch seine Kunden die Vorschriften akzeptieren. Der Datenverantwortliche behält sich das Recht vor, seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Im Falle einer Änderung der Verordnung wird der aktualisierte Text öffentlich veröffentlicht.
2.
In unseren Regelungen haben datenschutzrechtliche Fachbegriffe folgende Bedeutung:
- Datendatei: die Gesamtheit der in einem Register verwalteten Daten;
- Datenverarbeiter: eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die Daten auf der Grundlage eines Vertrags – einschließlich eines auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen geschlossenen Vertrags – verarbeitet;
- Datenverantwortlicher: die Stelle, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, die Daten von öffentlichem Interesse erstellt hat, die elektronisch veröffentlicht werden müssen, und die diese Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit generiert hat;
- Datenverwaltung: unabhängig vom verwendeten Verfahren jeder Vorgang, der mit den Daten oder der Reihe von Vorgängen durchgeführt wird, einschließlich insbesondere der Erhebung, Aufzeichnung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Änderung, Verwendung, Abfrage, Übermittlung, Offenlegung, Koordination oder Verbindung, Sperrung, Löschung und Vernichtung sowie Verhinderung einer weiteren Verwendung der Daten, Anfertigung von Fotos, Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie Erfassung körperlicher Merkmale, die zur Identifizierung der Person geeignet sind (z. B. Fingerabdruck oder Handflächenabdruck, DNA-Probe, Irisbild);
- Datenverantwortlicher: die natürliche oder juristische Person oder Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die selbstständig oder gemeinsam mit anderen den Zweck der Datenverwaltung festlegt, Entscheidungen zur Datenverwaltung (einschließlich des verwendeten Geräts) trifft und umsetzt oder diese durch den Datenverarbeiter umsetzen lässt;
- Datenlieferant: die Stelle, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und – sofern der Datenverantwortliche die Daten nicht selbst veröffentlicht – die ihr vom Datenverantwortlichen übermittelten Daten auf der Website veröffentlicht;
- Datenkennzeichnung: Versehen der Daten mit einer Identifikationsmarkierung, um sie zu unterscheiden;
- Datenübertragung: Bereitstellung der Daten für einen bestimmten Dritten;
- Datenlöschung: die Unkenntlichmachung der Daten in einer Weise, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist;
- Datenschutzvorfall: rechtswidriger Umgang oder Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich unbefugter Zugriff, Änderung, Übertragung, Offenlegung, Löschung oder Zerstörung sowie versehentliche Zerstörung und Beschädigung.
- Sperrung der Daten: Versehen der Daten mit einem Identifikationsmerkmal, um ihre weitere Verarbeitung dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum einzuschränken;
- strafrechtliche personenbezogene Daten: während oder vor dem Strafverfahren, im Zusammenhang mit der Straftat oder dem Strafverfahren, die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Strafregister, die von den zur Durchführung des Strafverfahrens oder zur Aufdeckung von Straftaten befugten Stellen sowie von erstellt wurden die Organisation des Strafvollzugs, die der betroffenen Person zugeordnet werden kann, sowie das Strafregister;
- EWR-Staat: auf der Grundlage eines internationalen Vertrags, der zwischen einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie dem Staat, dessen Staatsbürger die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind, geschlossen wurde sowie ein Staat, der nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, die gleiche Rechtsstellung genießt wie ein Staatsangehöriger eines Vertragsstaats des Abkommens über den Wirtschaftsraum;
- Betroffene Person: jede natürliche Person, die anhand personenbezogener Daten identifiziert oder – direkt oder indirekt – identifiziert wird;
- Drittstaat: jeder Staat, der kein EWR-Staat ist;
- Dritter: eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die nicht mit der betroffenen Person, dem Datenverantwortlichen oder dem Datenverarbeiter identisch ist;
- Einwilligung: die freiwillige und eindeutige Willenserklärung des Betroffenen, die auf angemessenen Informationen beruht und mit der er seine eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten – vollständig oder für bestimmte Vorgänge – erteilt;
- zwingende organisatorische Regelung: interne Datenschutzvorschriften, die für den Datenverantwortlichen oder eine Gruppe von Datenverantwortlichen verbindlich sind, von einem Datenverantwortlichen oder einer Gruppe von Datenverantwortlichen akzeptiert werden, die in mehreren Ländern, darunter mindestens einem EWR-Staat, tätig sind, und von der Nationalen Behörde genehmigt werden Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde (im Folgenden: die Behörde), die den Schutz personenbezogener Daten im Falle einer Datenübermittlung in ein Drittland durch einseitige Verpflichtung des Datenverantwortlichen oder einer Gruppe von Datenverantwortlichen gewährleistet;
- öffentliche Daten im öffentlichen Interesse: alle Daten, die nicht unter den Begriff der Daten von öffentlichem Interesse fallen und deren Offenlegung, Kenntnisnahme oder Zugänglichmachung gesetzlich im öffentlichen Interesse angeordnet ist;
- besondere Daten:
3.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
4.
Persönliche Daten in Bezug auf Gesundheit, pathologische Sucht und kriminelle personenbezogene Daten;
- Offenlegung: Bereitstellung der Daten für jedermann;
- Personenbezogene Daten: Daten, die mit der betroffenen Person in Verbindung gebracht werden können – insbesondere der Name der betroffenen Person, ihr Erkennungszeichen und ein oder mehrere physische, physiologische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Merkmale der betroffenen Person – sowie Rückschlüsse auf die betroffene Person aus den Daten erschließbare betroffene Person;
- Protest: die Erklärung des Betroffenen, der der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten widerspricht und die Beendigung der Datenverarbeitung oder die Löschung der verarbeiteten Daten verlangt;
5.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
6.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
-Datenverarbeitung: Durchführung technischer Aufgaben im Zusammenhang mit Datenverwaltungsvorgängen, unabhängig von der zur Durchführung der Vorgänge verwendeten Methode und dem verwendeten Werkzeug sowie vom Ort der Anwendung, sofern die technische Aufgabe an den Daten ausgeführt wird;
- Datenvernichtung: vollständige physische Zerstörung des Datenträgers, der die Daten enthält;
7.
Personenbezogene Daten zu Gesundheitszustand, pathologischer Sucht und kriminellen Personendaten.
8.
Persönliche Daten in Bezug auf Gesundheit, pathologische Sucht und kriminelle personenbezogene Daten;
-Daten von öffentlichem Interesse: Informationen oder Kenntnisse, die in irgendeiner Weise oder Form erfasst werden und nicht unter den Begriff „personenbezogene Daten“ fallen, werden von einer Stelle oder Person verwaltet, die staatliche oder lokale Regierungsaufgaben sowie andere gesetzlich festgelegte öffentliche Aufgaben wahrnimmt , und im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben generiert, unabhängig davon
aus der Art ihrer Verwaltung, ihrem unabhängigen oder kollektiven Charakter, also insbesondere Daten über Kompetenz, Kompetenz, Organisationsstruktur, berufliche Tätigkeit, ihre Bewertung einschließlich ihrer Wirksamkeit, die Art der gespeicherten Daten und die den Betrieb regelnde Gesetzgebung, sowie Management, abgeschlossene Verträge;
9.
Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden, um Rechte auszuüben und Pflichten zu erfüllen. In allen Phasen der Datenverwaltung muss der Zweck der Datenverwaltung erfüllt werden, die Erhebung und Verwaltung der Daten muss fair und rechtmäßig erfolgen. Es dürfen nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für die Verwirklichung des Zwecks der Datenverwaltung unbedingt erforderlich und zur Erreichung des Zwecks geeignet sind. Personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang und für die Dauer verarbeitet werden, die zur Erreichung des Zwecks erforderlich sind. Bei der Datenverarbeitung behalten personenbezogene Daten ihre Qualität, solange die Beziehung zum Betroffenen wiederhergestellt werden kann. Die Beziehung zur betroffenen Person kann wiederhergestellt werden, wenn der Verantwortliche über die für die Wiederherstellung erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt. Bei der Datenverwaltung ist darauf zu achten, dass die Richtigkeit, Vollständigkeit und – sofern im Hinblick auf den Zweck der Datenverwaltung erforderlich – die Aktualität der Daten gewährleistet ist und die Identifizierung der betroffenen Person nur für den erforderlichen Zeitraum möglich ist der Zweck der Datenverwaltung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt als fair und rechtmäßig, wenn zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit der betroffenen Person die Person, die die Meinung der betroffenen Person erfahren möchte, die betroffene Person an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort besucht, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes behandelt werden und die personenbezogene Anfrage nicht auf geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Persönliche Anfragen sind laut Arbeitsgesetzbuch an Feiertagen nicht möglich. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist oder wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder – basierend auf der Ermächtigung des Gesetzes, im darin definierten Umfang – durch einen Erlass der Kommunalverwaltung zu einem Zweck, der im öffentlichen Interesse liegt (obligatorisch). Datenverarbeitung). Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden, um ein Recht auszuüben und eine Pflicht zu erfüllen. Alle Phasen der Datenverwaltung müssen diesem Zweck entsprechen. Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Verwirklichung des Zwecks der Datenverwaltung unbedingt erforderlich sind, zur Erreichung des Zwecks geeignet sind und nur in dem Umfang und für die Zeit, die für die Verwirklichung des Zwecks erforderlich sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten und eine Verknüpfung verschiedener Datenverarbeitungen ist nur möglich, wenn die betroffene Person hierzu eingewilligt hat oder das Gesetz dies zulässt und die Voraussetzungen für die Datenverarbeitung für jede einzelne personenbezogene Daten erfüllt sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Inland an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in einem Drittland kann unabhängig vom Datenträger oder der Art der Datenübermittlung erfolgen, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat oder dies gesetzlich zulässig ist. und bei der Be- und Verarbeitung der übermittelten Daten im Drittland ein angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten gewährleistet ist. Im Falle einer obligatorischen Datenverwaltung werden der Zweck und die Bedingungen der Datenverwaltung, der Umfang und die Zugänglichkeit der zu verwaltenden Daten, die Dauer der Datenverwaltung und die Person des Datenverwalters durch das Gesetz oder die Verordnung der Kommunalverwaltung bestimmt die Datenverwaltung. Im öffentlichen Interesse kann das Gesetz die Offenlegung personenbezogener Daten unter ausdrücklicher Festlegung des Datenumfangs anordnen. In allen anderen Fällen bedarf die Weitergabe der Einwilligung des Betroffenen bzw. bei besonderen Daten einer schriftlichen Einwilligung. Im Zweifel muss davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person keine Einwilligung erteilt hat. Für die Daten, die der Betroffene bei seinen öffentlichen Auftritten mitteilt oder die er zum Zweck der Offenlegung bereitstellt, gilt die Einwilligung des Betroffenen als erteilt. Bei dem auf Antrag des Betroffenen eingeleiteten Verfahrens ist von dessen Einwilligung in die Verarbeitung seiner notwendigen Daten auszugehen. Auf diesen Umstand ist der Betroffene aufmerksam zu machen. Die betroffene Person kann ihre Einwilligung auch im Rahmen eines schriftlichen Vertrags mit dem Verantwortlichen zur Erfüllung der Vertragsbestimmungen erteilen. In diesem Fall muss der Vertrag alle Informationen enthalten, die der Betroffene im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten kennen muss, insbesondere die Definition der zu verarbeitenden Daten, die Dauer der Datenverarbeitung, den Verwendungszweck , die Übermittlung der Daten, der Einsatz eines Auftragsverarbeiters. Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, dass die betroffene Person mit der Unterschrift der im Vertrag festgelegten Verarbeitung ihrer Daten zustimmt. Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dürfen nicht durch andere Interessen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung, einschließlich der Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse, verletzt werden, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
10.
Im Rahmen seiner Tätigkeit verarbeitet der Datenverantwortliche personenbezogene Daten in allen Fällen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder freiwilliger Einwilligung. In einigen Fällen erfolgt die Datenverwaltung mangels Einwilligung auf anderen Rechtsgrundlagen oder im Einklang mit Art. CXII von 2011. richtet sich nach § 6 des Gesetzes. Der Datenverantwortliche nutzt für seine Aktivitäten nicht die Zusammenarbeit und Dienste der folgenden Datenverarbeiter. Im Falle von Website-Besucherdaten erfasst der Verantwortliche beim Besuch der von ihm betriebenen Websites weder die IP-Adresse noch andere personenbezogene Daten des Nutzers. Der HTML-Code der vom Datenverantwortlichen betriebenen Websites kann zum Zwecke der Webanalyse-Messungen unabhängige Links von und zu externen Servern enthalten. Die Messung umfasst auch das Tracking von Conversions. Der Webanalysedienstleister verarbeitet keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich browserbezogene Daten, die nicht zur Identifizierung von Personen geeignet sind. Beschreibung der technischen Datenschutzlösung (z. B.): Der Datenverantwortliche verwendet die sog schaltet Remarketing-Anzeigen. Diese Dienstleister können mithilfe von Cookies, Web-Beacons und ähnlichen Technologien Daten von der Website des Datenverantwortlichen und anderen Internetseiten sammeln oder empfangen. Anhand dieser Daten erbringen sie Messdienste und zielen auf gezielte Werbung ab: Diese können auf weiteren Websites im Partnernetzwerk von Facebook und Google erscheinen. Die Remarketing-Listen enthalten keine personenbezogenen Daten des Besuchers und sind nicht zur persönlichen Identifizierung geeignet. Die Verwendung von Cookies kann vom Computer des Benutzers gelöscht oder deren Verwendung in seinem Browser untersagt werden. Diese Optionen hängen vom Browser ab, sind jedoch normalerweise im Menü „Einstellungen/Datenschutz“ verfügbar. Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen von Google und Facebook finden Sie unter den folgenden Adressen: http://www.google.com/privacy.html und https://www.facebook.com/about/privacy/
Newsletter – Der Datenverantwortliche versendet Online-Newsletter mit Neuigkeiten, Neuigkeiten und Geschäftsangeboten sowie elektronische Direktmarketing-Nachrichten an die Abonnenten der Newsletter der von ihm betriebenen Website (auch als VIP-Mitglieder bekannt), normalerweise monatlich, jedoch nicht öfter als zweimal pro Woche.
11.
Im von Fullhouse Apartmanház betriebenen Unterkunftsbereich gibt es 6 Kameras, die Bilder aufzeichnen und speichern – für die persönliche und Eigentumssicherheit der Gäste. Auf die Kameraüberwachung wird durch das Piktogramm und den Warntext hingewiesen. Der Zweck der Kameraüberwachung ist der Schutz von Eigentum, d. h. der Schutz von Vermögenswerten, die bedeutende Werte darstellen, und der persönlichen Werte der Gäste, sowie die Aufdeckung von Verstößen, die Verfolgung des Täters und die Verhinderung dieser Rechtswidrigkeiten Auf andere Weise sind Taten nicht möglich und ihr Beweis kann auch auf keinem anderen Wege erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Datenverwaltung ist Ihre freiwillige Einwilligung. Wenn Sie trotz der Warnung den überwachten Bereich des Fullhouse Apartmanház betreten, gilt Ihr Einverständnis zur Aufnahme von Bildern als erteilt. Bitte nehmen Sie nicht teil, wenn Sie dem nicht zustimmen möchten. Das Kamerasystem arbeitet in einem geschlossenen Kettennetzwerk, 24/7, d. h. im Dauerbetrieb, die Speicherdauer der aufgezeichneten Aufnahmen beträgt 48 Stunden. Weitere Informationen zur Datenverwaltung im Zusammenhang mit dem Kamerasystem können Sie bei der Buchung der Unterkunft anfordern.

Buchungs- und Stornobedingungen des Fullhouse Apartmanház

Reservierungsformular und Angebotsanfrage

Diese Buchungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen gelten nur für Einzelbuchungen.

Fullhouse Apartmanház akzeptiert nur Unterkunftsreservierungen über das Online-Buchungssystem.

Um den Kontakt mit den Gästen zu erleichtern, betreibt Fullhouse Apartmanház ein Reservierungssystem, das Sie auf unserer Website ( https://www.fullhouseapartman.hu ) unter dem Menü „Reservierungen“ finden.
Gäste, die eine Reservierung vornehmen möchten, werden gebeten, alle im Reservierungssystem angeforderten Informationen genau und aussagekräftig einzugeben, wobei besonders auf die korrekte Eingabe der Kontaktinformationen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Rechnungsadresse) zu achten ist.

Die Richtigkeit der bei der Reservierung eingegebenen Daten liegt in der Verantwortung des Gastes. Wenn der Gast unter der in der Reservierung angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder wenn sich die Kontaktinformationen als falsch erweisen und daher keine Möglichkeit besteht, die Reservierung zu bestätigen, behält sich Fullhouse Apartmanház das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. wodurch auch der Antrag auf Unterbringung beendet wird.
Wir bitten unsere Gäste, Anfragen bezüglich der Unterkunft in die Rubrik "Kommentar" zu schreiben. Wir bitten unsere Gäste, die mit Kind(ern) anreisen, das Alter des/der Kindes(er) korrekt auszuwählen.

Mit der Reservierung erkennt der Gast an, die Reservierungs- und Stornierungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Im Falle einer Anfrage nach einem Angebot sendet Fullhouse Apartmanház dem Gast das zusammengestellte Angebot schriftlich zu, was nicht als Bestätigung gilt. Im Falle einer schriftlichen Annahmebestätigung des Angebots wird dieses nach Zusendung der Buchungsbestätigung und Erhalt der Anzahlung endgültig.

Mindestanzahl der buchbaren Nächte
Unsere aktuellen Pauschalangebote sind nicht unter der angegebenen Mindestnächteanzahl buchbar. Bitte beachten Sie in jedem Fall die angegebene Mindestanzahl an Übernachtungen.

Verwaltung von Wertsachen und Bargeld:
Liebe Gäste, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für in der Wohnung verlorene Wertsachen oder Bargeld übernehmen. Wir empfehlen unseren lieben Gästen, ihre Wertsachen an einem zuverlässigen Ort aufzubewahren.

Vorauszahlungen
Diese Vorauszahlungsbedingungen gelten nur für Einzelbuchungen.
Das Fullhouse Apartmanház verlangt eine Anzahlung von 30 % für alle Buchungen einzelner Gäste.
Die Zahlungsfrist für die Anzahlung ist in der Bestätigung wie folgt enthalten:

Vorauszahlung:

- Die Anzahlung von 30 % muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Reservierung an das Fullhouse Apartmanház - Éva Földesi gezahlt werden.

Aufmerksamkeit!!! Wenn das Reservierungsdatum innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Ankunftsdatum liegt, muss die Anzahlung am Tag der Reservierung per Banküberweisung an Fullhouse Apartmanház - Éva Földesi bezahlt werden. Danach haben Sie keine Möglichkeit mehr, das Datum zu ändern, und die vom Gast geleistete Anzahlung geht in Ihr Eigentum über.

Wir akzeptieren Vorauszahlung per Banküberweisung, Online-Bankkartenzahlung (Strip) oder OTP-Kreditkartensystem (das Buchungssystem erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 2 % bei Zahlung mit Kreditkarte oder 3,8 % bei Zahlung mit Kreditkarte).

Die Anzahlung muss per Banküberweisung auf folgende Kontonummer erfolgen:

Eva Földesi
8621 Zamárdi Rétföldi u. 46/B

OTP Bank Plc.
Bankkontonummer: 11773353-20435882
Unsere internationale Bankkontonummer/IBAN: HU25117754344570488200000000
BIC (SWIFT)-Code: OTPVHUHB

Nach Abschluss der Reservierung sendet das System eine Reservierungsbestätigung und Gebührenanfrage sowie eine SMS-Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Die Reservierung wird erst gültig/endgültig, wenn die geforderte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist!
Bei einer Banküberweisung geben Sie bitte im Mitteilungsfeld den Namen der reservierenden Person und die Reservierungsnummer an.
Der Restbetrag über die Kaution hinaus ist bei der Ankunft gemäß den angegebenen Zahlungsmethoden zu zahlen!

Bitte geben Sie bei der Buchung im Voraus an, ob Sie ein Gastunternehmenskonto benötigen. Nach Rechnungsstellung können wir die Rechnungsdaten nicht mehr ändern.

Stornierungs- und Änderungsbedingungen

Diese Änderungs- und Stornobedingungen gelten nur für Einzelbuchungen.

Wenn der einzelne Gast spätestens 28 Tage vor Anreise schriftlich mitteilt, dass er seine Reservierung stornieren möchte, kann der gesamte Betrag der Vorauszahlung für eine mindestens gleichwertige Reservierung innerhalb von 6 Monaten nach der Stornierung verwendet werden Stornierung, oder werden je nach Anzahl der verfügbaren Plätze zurückerstattet.

Im Falle einer Rückerstattung werden brutto 3 % des Kautionsbetrags als Kautionsbearbeitungsgebühr erhoben, der um diese Kosten reduzierte Betrag wird dem Gast zurückerstattet.

Erklärt der Gast nicht innerhalb von 28 Tagen vor Anreise schriftlich, dass er seine Reservierung storniert, gilt die Vorauszahlung als geleistet. Die vom Gast geleistete Anzahlung wird sein Eigentum, er erbringt keine Leistungen im Austausch für die geleistete Anzahlung.

Hausordnung

  • Das Apartment kann zwischen 14:00 und 18:00 Uhr bezogen werden und muss bis 10:00 Uhr verlassen werden. Nach vorheriger Absprache kann dieser flexibel variieren.
  • Bitte schützen Sie die Ausstattung und die Gegenstände der Wohnung.
  • Der Schädiger oder sein gesetzlicher Vertreter hat den im Beherbergungsbereich verursachten Schaden zu ersetzen.
  • In jedem Haushalt, auch in Wohnungen, kann es vorkommen, dass etwas schief geht oder kaputt geht, abgesehen vom Verschulden des Gastes. Um größere Schäden zu vermeiden, melden Sie uns dies bitte!
  • Wasserkocher und Grill bitte nach Gebrauch sauber hinterlassen!
  • Müll wird selektiv gesammelt, also werfen Sie ihn bitte an die entsprechende Stelle des selektiven Sammlers.
  • Schalten Sie beim Verlassen der Wohnung immer Wasser, Strom und Klimaanlage ab, ziehen Sie die Pool- und Whirlpoolabdeckung ein und sichern Sie sie und rollen Sie die Sonnenschirme auf!
  • Nur zahlende, angemeldete Gäste dürfen sich im Apartmenthaus aufhalten! Besucher bitte vorher anmelden!
  • Haustiere können nicht in den Unterkunftsbereich gebracht werden.
  • Die Gesamtbuchungsgebühr bezieht sich auf die Anzahl der im Voraus gebuchten Tage. Für den Fall, dass Ihr Aufenthalt hier vorzeitig unterbrochen wird, können wir kein Geld zurückerstatten.
  • Bitte unterlassen Sie aus Rücksicht auf das Ruhegebot und unsere Nachbarn lärmende Aktivitäten! Es ist verboten, jegliche Art von Soundsystem (Lautsprecher) im Freien zu betreiben!
  • Der Eigentümer hat das Recht, die Unterkunft zu stornieren, wenn der Gast die Hausordnung nicht einhält.
  • Unsere Apartments sind Selbstversorger, wir können keine Verpflegung anbieten. Bei der Ankunft werden wir die folgenden Vorbereitungen treffen, die Sie während Ihres Aufenthalts hier mit Ihren Bedürfnissen versorgen werden.
    - Toilettenpapier, Flüssigseife, Spülmittel, Spülschwamm, Küchentuch, Spültabletten, Grundgewürze
    - Bettwäsche, Handtücher
    - Badezimmerhandtuch, Ausgang
  • Vor der Buchung einer Unterkunft hat der Gast die Richtlinie gelesen, verstanden und akzeptiert.

Wenn der einzelne Gast spätestens 14 Tage vor Anreise schriftlich mitteilt, dass er seine Reservierung stornieren möchte, kann der gesamte Betrag der Vorauszahlung für eine mindestens gleichwertige Reservierung verwendet oder innerhalb von 6 Monaten zurückerstattet werden der Stornierung, je nach Verfügbarkeit.

Im Falle einer Rückerstattung werden brutto 3 % des Kautionsbetrags als Kautionsbearbeitungsgebühr erhoben, der um diese Kosten reduzierte Betrag wird dem Gast zurückerstattet.

Wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen vor Anreise schriftlich mitteilt, dass er seine Reservierung stornieren möchte, gilt die Anzahlung als beglichen. Die vom Gast geleistete Anzahlung wird sein Eigentum, er erbringt keine Leistungen im Austausch für die geleistete Anzahlung.

Bedingungen für Buchungen, die von Vermittlern verkauft werden

Diese Buchungs- und Stornierungsbedingungen gelten auch für Gäste, die über andere Foren anreisen, die Fullhouse Apartmanház-Unterkünfte verkaufen (Online-Buchungsportale für Unterkünfte - Booking - Szállás.hu - Airbnb).
Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Daten, die auf anderen Verkaufskanälen und auf der eigenen Website ( https://www.fullhouseapartman.hu ) gefunden wurden, sind die Informationen auf der eigenen Website immer maßgebend. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Abweichungen oder daraus resultierende Schäden.

In jedem Fall werden die Parteien versuchen, Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag einvernehmlich zu lösen. Wenn die friedliche Beilegung zu keinem Ergebnis führt, werden die Parteien die Beilegung der Streitigkeiten auf legale Kanäle lenken. Die Parteien tragen, je nach Zuständigkeit, die alleinige Verantwortung für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus diesem Vertrag beim Kreisgericht Somogy.

Kauf eines Parktickets für Zamárdi – Tagesticket

Durch Klicken auf den untenstehenden Link können Sie auf der geöffneten Oberfläche Vollpreis- und ermäßigte Tageskarten für mehrere Tage kaufen. Zuerst muss das Fahrzeugkennzeichen eingegeben werden, dann muss der Beginn des Gültigkeitszeitraums ausgewählt werden. Durch Klicken auf die Suchschaltfläche können Sie auswählen, für wie viele Tage Sie eine Tageskarte kaufen möchten. Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kaufen“ können Sie den Inhalt des Warenkorbs und den zu zahlenden Betrag sehen. Nach Eingabe der Daten zur Rechnungsadresse können Sie mit der Zahlung fortfahren. Nach Abschluss der Zahlung sendet das System eine Bestätigung und eine Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

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