Wir informieren Sie hiermit , dass nach der geltenden Rechtsvorschriften *, die persönlichen Daten aller Gäste in Ungarn mit Beherbergungsdienstleistungen nach dem 1. September 2021 nach dem gesetzlichen Vorschriften, kann in dem Beherberger der Software über den Dokumentenleser der Beherberger aufgezeichnet werden, und dann an einen Speicherort, Gastinformationen geschlossen Sie müssen diese an die Datenbank (VIZA) übermitteln.
Zur Erfassung der Daten legt der Gast , der die Beherbergungsleistung nutzt, dem Beherberger seinen identifizierbaren Personalausweis, Führerschein oder Reisedokument vor. Ohne Vorlage des Dokuments wird der Beherberger die Beherbergungsleistung verweigern . Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung ist der Beherberger berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen und der Gast ist zur Vorlage verpflichtet .
Bitte planen Sie Ihre Reise und Anreise unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte! Vielen Dank für die freundliche Zusammenarbeit!
** Drittstaatsangehöriger: Anhang II zum Gesetz von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen. Personen nach dem Gesetz