Firma „Eva Földesi“ (Privatperson mit Steuernummer)
Fullhouse Apartmenthaus
Datenschutz-Bestimmungen
Gültig ab: 01.01.2019.

1.
„Eva Földesi – Privatperson mit Steuernummer“ (im Folgenden: Datenmanagerin) legt bei ihrer Tätigkeit besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten, die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine sichere und faire Datenverwaltung.

Informationen des Datenverantwortlichen: Firmenname: „Eva Földesi – Fullhouse Apartment House
Privatperson mit Steuernummer“.
Hauptsitz: 8621 Zamárdi Rétföldi utca 46/B.
Steuernummer: 75902203-1-34
NTAK-Registrierungsnummer: MA23079655

Basierend auf der Meldung an die Nationale Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde, die Datenschutz-Registrierungs-Identifikationsnummer des Datenverantwortlichen: „Benachrichtigung in Bearbeitung“.
Der Datenverantwortliche behandelt die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in jedem Fall in Übereinstimmung mit den geltenden ungarischen und europäischen Rechtsvorschriften und ethischen Erwartungen und ergreift in allen Fällen die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße sichere Datenverwaltung erforderlich sind.
Diese Verordnung wurde unter Berücksichtigung der folgenden geltenden Gesetze erstellt:

- Jahr CXIX. FERNSEHER. Namen und zum Zweck der Forschung und der direkten Geschäftsakquise
zur Verwaltung von Wohnadressendaten

- Jahr CVIII. FERNSEHER. E-Commerce-Dienste sowie Informationen
zu einigen Fragen gesellschaftsbezogener Dienstleistungen

- Jahr XLVIII. FERNSEHER. über die Rahmenbedingungen und gewisse Grenzen wirtschaftlicher Werbetätigkeit

- Jahr CXII. tv zum Recht auf Selbstbestimmung und Informationsfreiheit

- Verordnung 2016/679/EU (27. April 2016) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Verordnung 95/46/EG, Der Datenverantwortliche verpflichtet sich, diese Vorschriften einseitig einzuhalten, und fordert – in einer auf seiner Website verfügbaren Mitteilung –, dass auch seine Kunden die Vorschriften akzeptieren. Der Datenverantwortliche behält sich das Recht vor, seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Im Falle einer Änderung der Verordnung wird der aktualisierte Text öffentlich veröffentlicht.
2.
In unseren Regelungen haben datenschutzrechtliche Fachbegriffe folgende Bedeutung:
- Datendatei: die Gesamtheit der in einem Register verwalteten Daten;
- Datenverarbeiter: eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die Daten auf der Grundlage eines Vertrags – einschließlich eines auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen geschlossenen Vertrags – verarbeitet;
- Datenverantwortlicher: die Stelle, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, die Daten von öffentlichem Interesse erstellt hat, die elektronisch veröffentlicht werden müssen, und die diese Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit generiert hat;
- Datenverwaltung: unabhängig vom verwendeten Verfahren jeder Vorgang, der mit den Daten oder der Reihe von Vorgängen durchgeführt wird, einschließlich insbesondere der Erhebung, Aufzeichnung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Änderung, Verwendung, Abfrage, Übermittlung, Offenlegung, Koordination oder Verbindung, Sperrung, Löschung und Vernichtung sowie Verhinderung einer weiteren Verwendung der Daten, Anfertigung von Fotos, Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie Erfassung körperlicher Merkmale, die zur Identifizierung der Person geeignet sind (z. B. Fingerabdruck oder Handflächenabdruck, DNA-Probe, Irisbild);
- Datenverantwortlicher: die natürliche oder juristische Person oder Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die selbstständig oder gemeinsam mit anderen den Zweck der Datenverwaltung festlegt, Entscheidungen zur Datenverwaltung (einschließlich des verwendeten Geräts) trifft und umsetzt oder diese durch den Datenverarbeiter umsetzen lässt;
- Datenlieferant: die Stelle, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und – sofern der Datenverantwortliche die Daten nicht selbst veröffentlicht – die ihr vom Datenverantwortlichen übermittelten Daten auf der Website veröffentlicht;
- Datenkennzeichnung: Versehen der Daten mit einer Identifikationsmarkierung, um sie zu unterscheiden;
- Datenübertragung: Bereitstellung der Daten für einen bestimmten Dritten;
- Datenlöschung: die Unkenntlichmachung der Daten in einer Weise, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist;
- Datenschutzvorfall: rechtswidriger Umgang oder Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich unbefugter Zugriff, Änderung, Übertragung, Offenlegung, Löschung oder Zerstörung sowie versehentliche Zerstörung und Beschädigung.
- Sperrung der Daten: Versehen der Daten mit einem Identifikationsmerkmal, um ihre weitere Verarbeitung dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum einzuschränken;
- strafrechtliche personenbezogene Daten: während oder vor dem Strafverfahren, im Zusammenhang mit der Straftat oder dem Strafverfahren, die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Strafregister, die von den zur Durchführung des Strafverfahrens oder zur Aufdeckung von Straftaten befugten Stellen sowie von erstellt wurden die Organisation des Strafvollzugs, die der betroffenen Person zugeordnet werden kann, sowie das Strafregister;
- EWR-Staat: auf der Grundlage eines internationalen Vertrags, der zwischen einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie dem Staat, dessen Staatsbürger die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind, geschlossen wurde sowie ein Staat, der nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, die gleiche Rechtsstellung genießt wie ein Staatsangehöriger eines Vertragsstaats des Abkommens über den Wirtschaftsraum;
- Betroffene Person: jede natürliche Person, die anhand personenbezogener Daten identifiziert oder – direkt oder indirekt – identifiziert wird;
- Drittstaat: jeder Staat, der kein EWR-Staat ist;
- Dritter: eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die nicht mit der betroffenen Person, dem Datenverantwortlichen oder dem Datenverarbeiter identisch ist;
- Einwilligung: die freiwillige und eindeutige Willenserklärung des Betroffenen, die auf angemessenen Informationen beruht und mit der er seine eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten – vollständig oder für bestimmte Vorgänge – erteilt;
- zwingende organisatorische Regelung: interne Datenschutzvorschriften, die für den Datenverantwortlichen oder eine Gruppe von Datenverantwortlichen verbindlich sind, von einem Datenverantwortlichen oder einer Gruppe von Datenverantwortlichen akzeptiert werden, die in mehreren Ländern, darunter mindestens einem EWR-Staat, tätig sind, und von der Nationalen Behörde genehmigt werden Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde (im Folgenden: die Behörde), die den Schutz personenbezogener Daten im Falle einer Datenübermittlung in ein Drittland durch einseitige Verpflichtung des Datenverantwortlichen oder einer Gruppe von Datenverantwortlichen gewährleistet;
- öffentliche Daten im öffentlichen Interesse: alle Daten, die nicht unter den Begriff der Daten von öffentlichem Interesse fallen und deren Offenlegung, Kenntnisnahme oder Zugänglichmachung gesetzlich im öffentlichen Interesse angeordnet ist;
- besondere Daten:
3.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
4.
Persönliche Daten in Bezug auf Gesundheit, pathologische Sucht und kriminelle personenbezogene Daten;
- Offenlegung: Bereitstellung der Daten für jedermann;
- Personenbezogene Daten: Daten, die mit der betroffenen Person in Verbindung gebracht werden können – insbesondere der Name der betroffenen Person, ihr Erkennungszeichen und ein oder mehrere physische, physiologische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Merkmale der betroffenen Person – sowie Rückschlüsse auf die betroffene Person aus den Daten erschließbare betroffene Person;
- Protest: die Erklärung des Betroffenen, der der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten widerspricht und die Beendigung der Datenverarbeitung oder die Löschung der verarbeiteten Daten verlangt;
5.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
6.
Personenbezogene Daten über Rassenherkunft, Zugehörigkeit zu einer Nationalität, politische Meinung oder Parteizugehörigkeit, religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, Sexualleben,
-Datenverarbeitung: Durchführung technischer Aufgaben im Zusammenhang mit Datenverwaltungsvorgängen, unabhängig von der zur Durchführung der Vorgänge verwendeten Methode und dem verwendeten Werkzeug sowie vom Ort der Anwendung, sofern die technische Aufgabe an den Daten ausgeführt wird;
- Datenvernichtung: vollständige physische Zerstörung des Datenträgers, der die Daten enthält;
7.
Personenbezogene Daten zu Gesundheitszustand, pathologischer Sucht und kriminellen Personendaten.
8.
Persönliche Daten in Bezug auf Gesundheit, pathologische Sucht und kriminelle personenbezogene Daten;
-Daten von öffentlichem Interesse: Informationen oder Kenntnisse, die in irgendeiner Weise oder Form erfasst werden und nicht unter den Begriff „personenbezogene Daten“ fallen, werden von einer Stelle oder Person verwaltet, die staatliche oder lokale Regierungsaufgaben sowie andere gesetzlich festgelegte öffentliche Aufgaben wahrnimmt , und im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben generiert, unabhängig davon
aus der Art ihrer Verwaltung, ihrem unabhängigen oder kollektiven Charakter, also insbesondere Daten über Kompetenz, Kompetenz, Organisationsstruktur, berufliche Tätigkeit, ihre Bewertung einschließlich ihrer Wirksamkeit, die Art der gespeicherten Daten und die den Betrieb regelnde Gesetzgebung, sowie Management, abgeschlossene Verträge;
9.
Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden, um Rechte auszuüben und Pflichten zu erfüllen. In allen Phasen der Datenverwaltung muss der Zweck der Datenverwaltung erfüllt werden, die Erhebung und Verwaltung der Daten muss fair und rechtmäßig erfolgen. Es dürfen nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für die Verwirklichung des Zwecks der Datenverwaltung unbedingt erforderlich und zur Erreichung des Zwecks geeignet sind. Personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang und für die Dauer verarbeitet werden, die zur Erreichung des Zwecks erforderlich sind. Bei der Datenverarbeitung behalten personenbezogene Daten ihre Qualität, solange die Beziehung zum Betroffenen wiederhergestellt werden kann. Die Beziehung zur betroffenen Person kann wiederhergestellt werden, wenn der Verantwortliche über die für die Wiederherstellung erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt. Bei der Datenverwaltung ist darauf zu achten, dass die Richtigkeit, Vollständigkeit und – sofern im Hinblick auf den Zweck der Datenverwaltung erforderlich – die Aktualität der Daten gewährleistet ist und die Identifizierung der betroffenen Person nur für den erforderlichen Zeitraum möglich ist der Zweck der Datenverwaltung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt als fair und rechtmäßig, wenn zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit der betroffenen Person die Person, die die Meinung der betroffenen Person erfahren möchte, die betroffene Person an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort besucht, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes behandelt werden und die personenbezogene Anfrage nicht auf geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Persönliche Anfragen sind laut Arbeitsgesetzbuch an Feiertagen nicht möglich. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist oder wenn dies gesetzlich angeordnet ist oder – basierend auf der Ermächtigung des Gesetzes, im darin definierten Umfang – durch einen Erlass der Kommunalverwaltung zu einem Zweck, der im öffentlichen Interesse liegt (obligatorisch). Datenverarbeitung). Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden, um ein Recht auszuüben und eine Pflicht zu erfüllen. Alle Phasen der Datenverwaltung müssen diesem Zweck entsprechen. Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Verwirklichung des Zwecks der Datenverwaltung unbedingt erforderlich sind, zur Erreichung des Zwecks geeignet sind und nur in dem Umfang und für die Zeit, die für die Verwirklichung des Zwecks erforderlich sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten und eine Verknüpfung verschiedener Datenverarbeitungen ist nur möglich, wenn die betroffene Person hierzu eingewilligt hat oder das Gesetz dies zulässt und die Voraussetzungen für die Datenverarbeitung für jede einzelne personenbezogene Daten erfüllt sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Inland an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in einem Drittland kann unabhängig vom Datenträger oder der Art der Datenübermittlung erfolgen, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat oder dies gesetzlich zulässig ist. und bei der Be- und Verarbeitung der übermittelten Daten im Drittland ein angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten gewährleistet ist. Im Falle einer obligatorischen Datenverwaltung werden der Zweck und die Bedingungen der Datenverwaltung, der Umfang und die Zugänglichkeit der zu verwaltenden Daten, die Dauer der Datenverwaltung und die Person des Datenverwalters durch das Gesetz oder die Verordnung der Kommunalverwaltung bestimmt die Datenverwaltung. Im öffentlichen Interesse kann das Gesetz die Offenlegung personenbezogener Daten unter ausdrücklicher Festlegung des Datenumfangs anordnen. In allen anderen Fällen bedarf die Weitergabe der Einwilligung des Betroffenen bzw. bei besonderen Daten einer schriftlichen Einwilligung. Im Zweifel muss davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person keine Einwilligung erteilt hat. Für die Daten, die der Betroffene bei seinen öffentlichen Auftritten mitteilt oder die er zum Zweck der Offenlegung bereitstellt, gilt die Einwilligung des Betroffenen als erteilt. Bei dem auf Antrag des Betroffenen eingeleiteten Verfahrens ist von dessen Einwilligung in die Verarbeitung seiner notwendigen Daten auszugehen. Auf diesen Umstand ist der Betroffene aufmerksam zu machen. Die betroffene Person kann ihre Einwilligung auch im Rahmen eines schriftlichen Vertrags mit dem Verantwortlichen zur Erfüllung der Vertragsbestimmungen erteilen. In diesem Fall muss der Vertrag alle Informationen enthalten, die der Betroffene im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten kennen muss, insbesondere die Definition der zu verarbeitenden Daten, die Dauer der Datenverarbeitung, den Verwendungszweck , die Übermittlung der Daten, der Einsatz eines Auftragsverarbeiters. Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, dass die betroffene Person mit der Unterschrift der im Vertrag festgelegten Verarbeitung ihrer Daten zustimmt. Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dürfen nicht durch andere Interessen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung, einschließlich der Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse, verletzt werden, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
10.
Im Rahmen seiner Tätigkeit verarbeitet der Datenverantwortliche personenbezogene Daten in allen Fällen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder freiwilliger Einwilligung. In einigen Fällen erfolgt die Datenverwaltung mangels Einwilligung auf anderen Rechtsgrundlagen oder im Einklang mit Art. CXII von 2011. richtet sich nach § 6 des Gesetzes. Der Datenverantwortliche nutzt für seine Aktivitäten nicht die Zusammenarbeit und Dienste der folgenden Datenverarbeiter. Im Falle von Website-Besucherdaten erfasst der Verantwortliche beim Besuch der von ihm betriebenen Websites weder die IP-Adresse noch andere personenbezogene Daten des Nutzers. Der HTML-Code der vom Datenverantwortlichen betriebenen Websites kann zum Zwecke der Webanalyse-Messungen unabhängige Links von und zu externen Servern enthalten. Die Messung umfasst auch das Tracking von Conversions. Der Webanalysedienstleister verarbeitet keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich browserbezogene Daten, die nicht zur Identifizierung von Personen geeignet sind. Beschreibung der technischen Datenschutzlösung (z. B.): Der Datenverantwortliche verwendet die sog schaltet Remarketing-Anzeigen. Diese Dienstleister können mithilfe von Cookies, Web-Beacons und ähnlichen Technologien Daten von der Website des Datenverantwortlichen und anderen Internetseiten sammeln oder empfangen. Anhand dieser Daten erbringen sie Messdienste und zielen auf gezielte Werbung ab: Diese können auf weiteren Websites im Partnernetzwerk von Facebook und Google erscheinen. Die Remarketing-Listen enthalten keine personenbezogenen Daten des Besuchers und sind nicht zur persönlichen Identifizierung geeignet. Die Verwendung von Cookies kann vom Computer des Benutzers gelöscht oder deren Verwendung in seinem Browser untersagt werden. Diese Optionen hängen vom Browser ab, sind jedoch normalerweise im Menü „Einstellungen/Datenschutz“ verfügbar. Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen von Google und Facebook finden Sie unter den folgenden Adressen: http://www.google.com/privacy.html und https://www.facebook.com/about/privacy/
Newsletter – Der Datenverantwortliche versendet Online-Newsletter mit Neuigkeiten, Neuigkeiten und Geschäftsangeboten sowie elektronische Direktmarketing-Nachrichten an die Abonnenten der Newsletter der von ihm betriebenen Website (auch als VIP-Mitglieder bekannt), normalerweise monatlich, jedoch nicht öfter als zweimal pro Woche.
11.
Im von Fullhouse Apartmanház betriebenen Unterkunftsbereich gibt es 6 Kameras, die Bilder aufzeichnen und speichern – für die persönliche und Eigentumssicherheit der Gäste. Auf die Kameraüberwachung wird durch das Piktogramm und den Warntext hingewiesen. Der Zweck der Kameraüberwachung ist der Schutz von Eigentum, d. h. der Schutz von Vermögenswerten, die bedeutende Werte darstellen, und der persönlichen Werte der Gäste, sowie die Aufdeckung von Verstößen, die Verfolgung des Täters und die Verhinderung dieser Rechtswidrigkeiten Auf andere Weise sind Taten nicht möglich und ihr Beweis kann auch auf keinem anderen Wege erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Datenverwaltung ist Ihre freiwillige Einwilligung. Wenn Sie trotz der Warnung den überwachten Bereich des Fullhouse Apartmanház betreten, gilt Ihr Einverständnis zur Aufnahme von Bildern als erteilt. Bitte nehmen Sie nicht teil, wenn Sie dem nicht zustimmen möchten. Das Kamerasystem arbeitet in einem geschlossenen Kettennetzwerk, 24/7, d. h. im Dauerbetrieb, die Speicherdauer der aufgezeichneten Aufnahmen beträgt 48 Stunden. Weitere Informationen zur Datenverwaltung im Zusammenhang mit dem Kamerasystem können Sie bei der Buchung der Unterkunft anfordern.

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